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Gut zu wissen: Alle Infos zum Bodenseeschifferpatent

Jeder, der ein Boot mit mehr als 12m2 Segelfläche oder 4,4 kW Motorleistung auf dem Bodensee fahren möchte, benötigt das Bodenseeschifferpatent.

Wie beim  normalen Führerschein auch, erfolgt der Erwerb des Bodenseeschifferpatents durch eine theoretische und eine anschließende praktische Prüfung. Diese werden in Deutschland von dem Prüfungsausschuss des zuständigen Landratsamtes (Konstanz, Friedrichshafen oder Lindau) und in Österreich von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz abgenommen. In der Schweiz hingegen stellen alle Kantone einen Schiffsführerausweis aus, der auch für den Bodensee gültig ist. Inhabern eines schweizer Schiffsführerausweises bleiben deshalb die Prüfungen für ein Bodenseeschifferpatent erspart.

Um sich auf die Prüfungen vorzubereiten gibt es um den ganzen Bodensee verteilt eine große Anzahl an Segel- und Motorbootschulen. Eine Auflistung findet ihr unter:

http://bodensee.boat-finder.de/wassersport/training/

 

Das Bodenseeschifferpatent gibt es in vier unterschiedlichen Kategorien:

  • Kategorie A erlaubt die Fahrt eines Motorbootes über 4,4 kW Motorleistung und ist ab 18 Jahren erhältlich. Inhaber, die das 21. Lebensjahr erreicht haben, sind befugt ein Fahrgastschiff für 12 Persönen zu führen.
  • Kategorie B befähigt den Bootsführer zum Fahren eines Schiffes mit mehr als 12 Fahrgästen (Mindestalter: 21 Jahre).
  • Kategorie C wird für die Fahrt von Güterschiffen benötigt (Mindestalter 21 Jahre).
  • Kategorie D  ist das Patent für Segelboote mit mehr als 12m2 Segelfläche. Es kann ab einem Alter von 14 Jahre beantragt werden. Für das Führen von Segelbooten mit mehr als 4,4 kW Motorleistung werden das Patent der Kategorie D und der Kategorie A benötigt.

Neben den genannten Altersvoraussetzungen müssen Anwärter auf ein Bodenseeschifferpatent ihre Eignung als Schiffsführer nachweisen. Dazu benötigen sie ein ärztliches Zeugnis, das vor allem das See-, Hör- und Farbunterscheidungsvermögen sowie die geistige Befähigung bescheinigt. Für den Führerschein selber wird zudem noch ein Lichtbild benötigt. Wer jedoch nur für die Dauer eines Urlaubs am Bodensee ist und einen Binnenführerschein besitzt, kann eine kurzzeitige Gastlizenz beantragen.

Auch das eigene Boot muss gekennzeichnet werden. Jedes zulassungs- und registrierungspflichtige Boot (= Boote mit Wohn-, Koch oder sanitären Einrichtungen sowie Boote, die eine Länge von 2,5m überschreiten) benötigt eine amtliche Zulassung. Der Bootseigentümer erhält einen Bootsausweis und ein Kennzeichen, das er gut sichtbar am Boot anbringen muss.

Wer das Bodenseeschifferpatent erworben hat, kann dies in Deutschland ganz einfach zu einem Sportbootsführerschein Binnen umschreiben lassen. Es befähigt den Halter dann zum Führen eines Sportbootes auf deutschen Bundeswasserstraßen.

Wo ihr ein Bodenseeschifferpatent erwerben könnt, erfahrt ihr hier: http://bodensee.boat-finder.de/wassersport/training/